Transparenzregister: Meldepflichten für AG, GmbH etc. ab 1. Oktober 2026!
Thomas Gysi, Rechtsanwalt und Partner
Thomas Gysi, Rechtsanwalt und Partner

Ab 1. Oktober 2026 müssen AGs, GmbHs und weitere Gesellschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen den Behörden melden. Die Übergangsfristen sind kurz.

Um was geht’s?

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) und der dazugehörigen Verordnung (TJPV) per 1. Oktober 2026 führt die Schweiz ein Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen und eine Meldepflicht der Gesellschaften ein. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt, ist nicht öffentlich und soll Behörden sowie zugangsberechtigten Finanzintermediären und Beraterinnen bzw. Beratern verlässliche Angaben zu den natürlichen Personen liefern, welche eine Gesellschaft letztlich kontrollieren.

Als wirtschaftlich berechtigt gilt grundsätzlich, wer eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte kontrolliert oder auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt. Die Gesellschaft muss diese Personen identifizieren, die Angaben überprüfen, dokumentieren und dem Transparenzregister melden.

Vorsätzliche Verletzungen der Melde- und Auskunftspflichten können mit Bussen bis zu CHF 500'000 geahndet werden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind nebst Aktiengesellschaften und GmbHs auch Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften und bestimmte Rechtseinheiten des kollektiven Kapitalanlagenrechts. Vereine und Stiftungen sind nicht selbst meldepflichtig; sie können aber in einer Kontrollkette relevant sein.

Erfasst werden auch bestimmte ausländische Gesellschaften mit hinreichendem Schweiz-Bezug, etwa bei Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz. Ausnahmen bestehen unter anderem für börsenkotierte Gesellschaften, bestimmte Tochtergesellschaften, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und überwiegend staatlich gehaltene Gesellschaften.

Was ist zu tun?

  1. Anwendbarkeit prüfen: Ist meine Gesellschaft meldepflichtig?
  2. Wirtschaftlich Berechtigte kontrollieren: Hat meine Gesellschaft die massgeblichen Beteiligungen und Stimmrechte (≥ 25 %), Aktionärsbindungsverträge, Vetorechte, Ernennungsrechte, Treuhandverhältnisse, Trusts und faktische Einflussmöglichkeiten korrekt erfasst, geprüft und dokumentiert?
  3. Mitwirkungspflicht Aktionären/Inhabern beachten: Aktionäre und Inhaber müssen bei Kontrollerhalt innert Monatsfrist Meldung an Gesellschaft machen.
  4. Fehlende Daten beschaffen: Hat meine Gesellschaft insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzgemeinde, Postleitzahl und Wohnsitzstaat der wirtschaftlich berechtigten Personen noch beschaffen, überprüfen und dokumentiert?
  5. Fristgerechte Meldungen planen: Meldung grundsätzlich über easygov.swiss; in bestimmten Fällen über das Handelsregisteramt oder im vereinfachten Verfahren; Fristen prüfen und einhalten.
  6. Laufende Meldepflicht beachten: Jede Änderung innert 1 Monat melden, dokumentieren und 10 Jahre aufbewahren.

FlowChart als Download

Bei Fragen und zur Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.